Versicherer sind die privaten Versicherungsgesellschaften, gesetzlich sind ihnen vorgeschrieben die Rechtsformen:
- AG (Aktiengesellschaft) und
- VVaG
Sie dürfen alle Versicherungsarten und -zweige bedienen mit der Verpflichtung, die in einem Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen im Versicherungsfall zu erfüllen.
Versicherungsunternehmen unterliegen der Versicherungsaufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz.