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Nachversicherungsgarantie bei Lebenspartnerschaft

In Deutschland haben gleichgeschlechtliche Partner seit dem 01. August 2001 die Möglichkeit, eine Lebensgemeinschaft nach dem „Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft“ (LPartG) einzugehen. Die Rechtsfolgen sind jenen der Ehe in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten weitestgehend nachgebildet. Im Rahmen der Nachversicherungsgarantie ist eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne nochmalige Gesundheitsprüfung möglich.

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