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Die Betriebshaftpflicht gilt für:

  • den Versicherungsnehmer
  • seinen gesetzlichen Vertreter in dieser Funktion
  • Personen, die den Betrieb oder Teile davon beaufsichtigen
  • Betriebsangehörige in Ausübung ihrer Betriebstätigkeit
  • mitarbeitende Ehepartner und Familienangehörige
  • Betriebsfahrzeuge bis 6 km/h, die keine Kennzeichen führen müssen

Kontakt
VJD-Assekuranz
Hauptstr. 5
09380 Thalheim
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