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Zinsabschlag

Als Zinsabschlag wird eine Sonderform der Kapitalertragssteuer bezeichnet. Der Zinsabschlag beträgt 30 Prozent vom Kapitalertrag (bei Tafelgeschäften 35%).
Die Zinsabschlagssteuer wird auf die Zinserträge des Steuerpflichtigen erhoben und wird durch das kontoführende Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt.
Dies geschieht nur, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt oder das Freistellungsvolumen überschritten wurde.

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