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Wahltarife

Wahltarife wurden im Zuge des "GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes" eingeführt. Wer sich für einen Wahltarif entscheidet, ist mindestens drei Jahre an den Anbieter gebunden.
Zu den Wahltarifen zählen: Hausarzttarif, Selbstbehalttarif, Kostenerstattungstarif oder auch die integrierte Versorgung.

Hausarzttarif
Integrierte Versorgung
Kostenerstattungstarif
Selbstbehalttarif

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Hauptstr. 5
09380 Thalheim
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