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Verzollungskosten (Kfz-Kaskoversicherung)

Muss das versicherte Fahrzeug nach einem Unfallschaden im europäischen Ausland verzollt werden, so hilft der Versicherer bei der Durchführung der Verzollung und trägt die anfallenden Verfahrensgebühren.

Auch die Verschrottungskosten werden in der Regel übernommen, wenn der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug verschrotten lässt, um die Verzollung zu vermeiden. Nicht erstattet werden hingegen der Zollbetrag sowie sonstige Steuern.

Verzollungskosten bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust im europäischen Ausland

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