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Versicherungssumme bei Unfalltod

Stirbt der Versicherungsnehmer bei einem Unfall, so zahlt der Versicherer eine höhere Summe aus. Bedingung ist in der Regel, dass der Tod durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis herbeigeführt wurde.

Bezugsrecht im Todesfal
Sterbegeldversicherung
Unfall-Zusatzversicherung

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09380 Thalheim
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