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Verlust einer Grundfähigkeit

Grundfähigkeiten werden in zwei Kategorien eingeteilt:

Stufe A: sehen, hören, sprechen, gehen, Hände gebrauchen, sich orientieren

und 

Stufe B: Treppen steigen, knien, bücken, sitzen, stehen, Arme bewegen, Auto fahren, heben und tragen,.

Handfunktionen
Hören
Hören
Karenzzeit
Mindestanzahl der Punkte für Rentenzahlung
Orientieren
Sehvermögen
Sich erheben
Sitzen
Sprachverlust
Stehen
Treppe steigen

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Kontakt
VJD-Assekuranz
Hauptstr. 5
09380 Thalheim
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